Günstigere Kfz-Steuern durch einen Rußfilter
Dieselfahrzeuge sind seit April 2007 mit einem erhöhten Steuersatz belastet. Für einen Diesel Fahrzeug wird pro 100 cm³ Hubraum 1,20 € mehr Kfz-Steuer berechnet, sofern ihr Auto kein Rußfilter eingebaut hat. Der Aufschlag für Dieselfahrzeuge sollen bis zum 31.3.2011 gelten. Bei Fahrzeugen ohne Rußpartikel-Filter kann dieser nachgerüstet werden. Auch für das Nachrüsten erhält man vom Staat einen Zuschuss. Dieser Zuschuss wird über einen Steuervorteil gewährt und kann bis zu über 300 € betragen.
Um den Steuervorteil für einen nachträglich eingebauten Rußpartikel-Filter zu erhalten, muss die Nachrüstung durch die Kfz-Zulassungsstelle eingetragen werden. Die Kfz-Zulassungsstelle leitet dann die Unterlagen über die Nachrüstung an das Finanzamt weiter. Das Finanzamt stellt dann den für ihr Fahrzeug entsprechenden Betrag fest. Zusätzlich wird das Finanzamt dem Autofahrer den neuen und günstigeren Kfz-Steuerbescheid ausstellen.
Ob sich das Nachrüsten wirklich lohnt, muss jeder für sein Fahrzeug selber durchrechnen. Nicht nur, dass die Kosten für einen Einbau durch die Steuerersparnisse nicht unbedingt gedeckt werden kann, kommen auch zusätzlich noch Verwaltungsgebühren bei der Kfz-Zulassungsstelle hinzu.
Brächten Sie Ihr Dieselfahrzeug aber noch einige Jahre fahren lohnt sich der Einbau in den meisten Fällen. Ganz davon abgesehen können sie der Umwelt etwas Gutes!